Preise & AGB
Behandlungskosten
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann nicht
mehr über eine ärztliche Überweisung mit der Krankenkasse
abgerechnet werden. Auch die Möglichkeit der Kostenerstattung
wurde ersatzlos gestrichen. Die Krankenkassen bestehen darauf,
dass die Behandlung / Therapie über einen approbierten
Psychotherapeuten mit einer ärztlichen Kassenzulassung
läuft.
Diese Kassenzulassung können Heilpraktiker nicht
bekommen!
Coaching-, Hypnosesitzungen und Paarberatungen sind
grundsätzlich Privatvergnügen und werden nicht von
Krankenkassen erstattet.
Grundsätzlich wird bei mir also selbst und sofort, in
bar, per Paypal oder per Sofort-Überweisung bezahlt.
Bei Videoterminen muss das Behandlungsentgelt vorab bezahlt
werden.
Selbstverständlich bekommen Sie jedes Mal eine
ordentliche Quittung über die gezahlten Beträge. Rechnungen für
Zusatzversicherungen werden auf Wunsch ausgestellt
Preisliste Gabriele Harder - Heilpraktikerin für Psychotherapie Fürstenberg
Die Preise sind für alle Leistungen gleich hoch.
Die Erstsitzung mit ausführlicher Anamnese dauert, aus
meiner Erfahrung, circa 90 Minuten und kostet dann 135,00
Euro.
Die Folgesitzungen dauern in der Regel:60
Minuten, das wären dann 90,00 Euro
Es kann aber, insbesondere bei Arbeit mit Hypnose oder
EMDR, auch mal ein wenig länger gehen.
Bei Verlängerung der Sitzungen werden je 10 Minuten
Verlängerung weitere 15,00 Euro berechnet
Warum sofort bar?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ich irgendwann mal mehr Zeit am PC verbrachte, um Rechnungen und Mahnungen zu schreiben, als in der Praxis. Aus diesem Grund habe ich, vor einigen Jahren, die sofortige Barzahlung eingeführt.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Für das Erstgespräch plane ich immer 90 Minuten ein und die Folgesitzungen dauern circa 60 Minuten. Da ich immer eine 30-minütige Pause bis zum nächsten Patienten einplane, besteht die Möglichkeit auch mal länger zu arbeiten. Wenn zum Beispiel gerade ein Trauma auf ist, lasse ich Sie erst gehen, wenn Sie stabil sind. Auch wenn der folgende Patient dann mal ein bisschen warten muss.
Wie lange dauert eine Therapie?
Aus Erfahrung hat sich ein 14-tägiger Rhythmus
bewährt,da die erarbeiteten Themen im Alltag
umgesetzt und achtsam beobachtet werden sollen. Gegebenenfalls
gebe ich auch mal Hausaufgaben, empfehle Bücher oder
YouTube-Videos zu Ihrem Thema.
Je nach Problemstellung hat sich in
meiner Praxiserfahrung ein Mittelwert von 5 - 7 Sitzungen
ergeben.(Dies ist ein eigener, statistischer
Wert aus mehr als 15 Jahren Praxiserfahrung. Manche benötigen
nur 2 bis 3 Sitzungen, manche brauchen auch mehr als 7
Sitzungen)
Es gibt in der Therapie bei mir keine, von
vornherein, festgelegte Dauer und auch keine, von mir fest
vorgegebene, Frequenz.
Im ausführlichen, kostenpflichtigem, Erstgespräch klären wir
gemeinsam, wie regelmäßig Sie kommen
wollenund Sie teilen mir dann später mit,
wenn Sie glauben, die Therapie beenden zu
können.Mir ist nicht daran gelegen eine
Therapie,, aus Verdienstgründen, unnötig in die Länge zu
ziehen. Vielmehr ist es mein Bestreben, meine
Patienten und Klienten schnellstmöglich in ein gesundes Leben
zu begleiten
Was sind die Vorteile einer selbst
bezahlten Behandlung?
Zum einen bin ich in der Lage, relativ kurzfristig Termine anzubieten(in der Regel binnen 2 - 3 Wochen)
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Die Wartezeiten bei einem Kassen zugelassenem Therapeuten beträgt meist mehrere Monate(in unserer Gegend zurzeit bis zu einem dreiviertel Jahr).
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Weiterhin ist es von Vorteil, dass ich Sie nicht "pathologisieren" muss,da ich nur bei der Arbeit für Krankenkassen verpflichtet bin, eine ICD Kennzahl oder ein Gutachten zu erstellen und weiterzureichen. Denn dadurch ergeben sich häufig Probleme mit Versicherungen wie zum Beispiel Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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Ich muss keiner Stelle nachweisen, wie schlimm ihre Symptomatik ist.
Eine Kassentherapie gemacht zu haben kann nämlich im schlimmsten Fall bedeuten, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie zum Beispiel: -
*eine private Kranken- oder Zusatzversicherung,
-
*eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, etc. abschließen wollen
*irgendwann mal berufsunfähig werden sollten oder sich in den Staatsdienst begeben wollen.Oft wird ihnen dieser Schritt dadurch erschwert oder unmöglich gemacht.
Weitere Infos hierzu finden sie in folgendem Artikel:
Wenn Seelenlast die Karriere bremst:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,662197,00.html
Mein Sozialbeitrag:
In Einzel- bzw. Härtefällen gebe ich eine Ermäßigung unterhalb der oben angegebenen Spannbreite oder gewähre Ratenzahlungen (nur nach schriftlicher Vereinbarung!)
Sprechen Sie mich im Bedarfsfall gerne darauf an.
Ihre finanziellen Mittel sind gerade nicht ausreichend für eine Therapie?
Fragen sie doch mal bei Ihrem Arbeitgeber nach ob er Sie bei der Finanzierung unterstützt.
AGBs / Rücktrittsrecht
Diese AGB sind gültig sobald ein Termin vereinbart wurde. Auch wenn kein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde, da im Praxisbereich ein Vertrag mit der Vereinbarung eines Termins als geschlossen anzusehen ist. Dies gilt auch für Buchungen die online über Jameda getätigt wurden.
Hinweis zu meinen AGB`s bei kurzfristigen Terminabsagen oder dem nicht wahrnehmen eines fest vereinbarten Termins oder Rücktritten vom Behandlungsauftrag!!!
Es passiert immer öfter, deshalb möchte ich darauf hinweisen:
- Für Sitzungen, die zwischen 2 bis 3 Werktage, vor dem Termin abgesagt werden berechne ich 50 % des Sitzungshonorars.
- Für Sitzungen, die weniger als 2 Werktage, vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich 100 % des Sitzungshonorars.
- Bis 4 Werktage vor dem Termin oder in absoluten Notfällen, fallen selbstverständlich keine Storno-Gebühren an.
Der Eingang der Absage auf dem Anrufbeantworter gilt, da mein AB Datum und Uhrzeit aufnimmt.
Rücktrittsrecht:
Ein Rücktritt vom Behandlungsauftrag ist nur bis 4 Werktage vor dem jeweiligen Termin, kostenfrei, möglich, da es sich um eine Bestellpraxis handelt.
Diese Angaben sind Bestandteil meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit rechtsverbindlich.
Sie gelten bereits für den telefonisch oder online über Jameda, vereinbarten Ersttermin sowie für, fest vereinbarte, Folgetermine. (Rechtsprechung nach Amtsgericht Berlin-Neuköln, AZ C 179/04 sowie Amtsgericht Mainz: 81 C 221/03)
Vereinbaren Psychotherapeuten mit ihren Patienten einen
Termin - und sei es nur für das Erstgespräch -, ist eine
kalendermäßige Bestimmung im Sinne von § 296 BGB und damit bei
Nichterscheinen des Patienten zu diesem Erstgespräch
entsprechend der oben angeführten Urteile ein Annahmeverzug
anzunehmen. Der Termin wird ausschließlich für diesen Patienten
freigehalten.
Der Patient kann ohne weiteres erkennen, dass stets nur ein
Patient bestellt wird und deshalb die Behandlung pünktlich
beginnt, so dass der Termin wegen der Art der Behandlung
eingehalten werden muss.
Da Arzt und Patient in diesem Fall ausdrücklich pünktliche Behandlung bzw. pünktliches Erscheinen vereinbaren, ist die Terminbestimmung verbindlich (vgl. hierzu Natter - Der Annahmeverzug des Patienten, MedR 1985, 258 (259), der ebenfalls annimmt, dass Psychotherapeuten einen Termin regelmäßig ausschließlich für einen Patienten freihalten und deshalb bei Nichterscheinen zu diesem Termin ihr Ausfallhonorar geltend machen können). Ein Psychotherapeut hat - anders als z.B. ein Allgemeinmediziner – regelmäßig nicht die Möglichkeit, andere Patienten anstelle des ausgebliebenen zu behandeln; er kann den Einkommensverlust nicht wieder ausgleichen.
Herzlichst Ihre
Gabriele Beate Harder
